Seit es Schule gibt, gibt es auch Spickzettel. Doch was früher ein
kleiner Zettel in der Federtasche mit den nötigsten Infos war, ist
jetzt ein Smartphone. Sich dort Notizen einspeichern, im Internet
nachsehen oder auf der Toilette jemanden anrufen, die Möglichkeiten
sind vielfältig. Außerdem kann man das Gerät einfach in der Tasche
verschwinden lassen, wenn der Lehrer einen Kontrollrundgang
startet. Aus Schülersicht sind Smartphones also äußerst praktisch,
für Lehrer sind sie jedoch ein schwer zu kontrollierendes Ärgernis.
Doch nicht nur auf Seiten der Schüler wurde nachgerüstet, auch die
Lehrer machen sich neue Techniken zu Nutzen. An einer Schule in
Schleswig-Holstein wurden bei wichtigen Klausuren und den
Abiturprüfungen Melder eingesetzt, die Smartphoneaktivitäten
aufspüren können, um Schummeln zu verhindern. Der Melder zeigte
alle Smartphoneaktivitäten im Raum an, es war allerdings nicht
möglich, einen bestimmten Schüler auszumachen. Nun hat das
zuständige Ministerium die Nutzung dieser Melder an Schulen
untersagt. Die Lehrer müssten selber darauf achten, ob die
Smartphones in der Arbeit verwendet werden und dürften diese
Aufgabe nicht an ein Gerät übertragen. Schließlich gehört es zu den
Aufgabe des Lehrers, das Spicken aufzudecken und die nötigen
Konsequenzen einzuleiten, zum Beispiel Einzug der Arbeit, Vergabe
einer Sechs oder sonstiges.
Aber was bedeutet diese Entscheidung jetzt für die Schüler und die
Lehrer? Ist das Spicken durch die neuen Techniken jetzt einfacher,
wenn die Lehrer nicht nachrüsten dürfen? Doch genau wie im Fußall
wurde der technischen Möglichkeit eine menschliche vorgezogen. Im
Fußball sind es Torrichter, die den Schiedsrichter bei kritischen
Entscheidungen unterstützen, in der Schule sind es andere
Aufsichtslehrer, die darauf achten, dass keine Smartphones zum
Spicken benutzt werden. Außerdem müssen die technischen Geräte vor
der Klassenarbeit ausgeschaltet und abgegeben werden. Das macht die
Melder für Smartphoneaktivitäten ohnehin überflüssig.
Und die Lehrer haben noch einen weiteren gewaltigen Vorteil
gegenüber ihren technischen Konkurrenten: Sie werden bestimmt nicht
vom Ministerium verboten.
Nachgedacht über...
...Smartphones oder Spickzettel
von Julius Kamper (ähnlich erschienen im Stader Tageblatt, 13.4.2013)



