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Nachgedacht über...

...Smartphones oder Spickzettel

von Julius Kamper (ähnlich erschienen im Stader Tageblatt, 13.4.2013)

Seit es Schule gibt, gibt es auch Spickzettel. Doch was früher ein kleiner Zettel in der Federtasche mit den nötigsten Infos war, ist jetzt ein Smartphone. Sich dort Notizen einspeichern, im Internet nachsehen oder auf der Toilette jemanden anrufen, die Möglichkeiten sind vielfältig. Außerdem kann man das Gerät einfach in der Tasche verschwinden lassen, wenn der Lehrer einen Kontrollrundgang startet. Aus Schülersicht sind Smartphones also äußerst praktisch, für Lehrer sind sie jedoch ein schwer zu kontrollierendes Ärgernis.
Doch nicht nur auf Seiten der Schüler wurde nachgerüstet, auch die Lehrer machen sich neue Techniken zu Nutzen. An einer Schule in Schleswig-Holstein wurden bei wichtigen Klausuren und den Abiturprüfungen Melder eingesetzt, die Smartphoneaktivitäten aufspüren können, um Schummeln zu verhindern. Der Melder zeigte alle Smartphoneaktivitäten im Raum an, es war allerdings nicht möglich, einen bestimmten Schüler auszumachen. Nun hat das zuständige Ministerium die Nutzung dieser Melder an Schulen untersagt. Die Lehrer müssten selber darauf achten, ob die Smartphones in der Arbeit verwendet werden und dürften diese Aufgabe nicht an ein Gerät übertragen. Schließlich gehört es zu den Aufgabe des Lehrers, das Spicken aufzudecken und die nötigen Konsequenzen einzuleiten, zum Beispiel Einzug der Arbeit, Vergabe einer Sechs oder sonstiges.
Aber was bedeutet diese Entscheidung jetzt für die Schüler und die Lehrer? Ist das Spicken durch die neuen Techniken jetzt einfacher, wenn die Lehrer nicht nachrüsten dürfen? Doch genau wie im Fußall wurde der technischen Möglichkeit eine menschliche vorgezogen. Im Fußball sind es Torrichter, die den Schiedsrichter bei kritischen Entscheidungen unterstützen, in der Schule sind es andere Aufsichtslehrer, die darauf achten, dass keine Smartphones zum Spicken benutzt werden. Außerdem müssen die technischen Geräte vor der Klassenarbeit ausgeschaltet und abgegeben werden. Das macht die Melder für Smartphoneaktivitäten ohnehin überflüssig.
Und die Lehrer haben noch einen weiteren gewaltigen Vorteil gegenüber ihren technischen Konkurrenten: Sie werden bestimmt nicht vom Ministerium verboten.

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