Schon seit einiger Zeit wird von der EU-Kommission und der
US-amerikanischen Regierung im Geheimen ein Freihandelsabkommen
verhandelt. Durch die Angleichung verschiedener Standards und den
Abbau von Zöllen sollen nach Befürwortern des Abkommens
Arbeitsplätze entstehen und durch Wirtschaftswachstum soll das
Einkommen steigen. Kritiker befürchten dagegen eine Aufweichung von
Umwelt, - Sozial – und Verbraucherschutzstandards. Unser
Jugendreporter hat Vor- und Nachteile gegenübergestellt.
Es gibt schon seit längerem Pläne für eine transatlantische
Freihandelszone. Seit 2009 wird das Freihandelsabkommen CETA
(=Comprehensive and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada
verhandelt. Auch dieses Abkommen soll Hindernisse für den Handel
durch Abbau von Zöllen und Vereinheitlichung von technischen
Vorschriften und Normen. Beispiele dafür sind verschiedene
europäische Normen für Automobile, die von Kanada anerkannt werden.
Dadurch können von europäische Herstellern produzierte Autos
leichter nach Kanada ausgeführt werden. Auch weitere
Erleichterungen des Zugangs von europäischen Firmen zu dem
kanadischen Markt (und umgekehrt) sollen eingeführt werden. Das
Abkommen ist mittlerweile fertig verhandelt und muss vom
europäischem Parlament und den Parlamenten der EU-Staaten
ratifiziert werden. CETA gilt als Probelauf für das
Freihandelsabkommen TTIP (=Transatlantic Trading and Investment
Partnership) zwischen der EU und den USA. Wenn CETA also
beschlossen wird, müsste auch TTIP durchgehen.
Im Juni 2013 begannen die Verhandlungen um TTIP zwischen der EU und
der USA. Film- und Musikprodukte wurden dabei auf Druck Frankreichs
erst einmal ausgeklammert. Die Verhandlungen sollen nach Plänen der
auf Seiten der EU verhandelnden EU-Kommission 2015 abgeschlossen
sein. Die Verhandlungen finden grundsätzlich unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt. Die Kommission veröffentlicht nach Ende einer
Verhandlungsrunde einen Bericht über die erzielten Einigungen. Die
geheimen Verhandlungen werden kritisiert, da dadurch kaum jemand
weiß, wie das Abkommen genau aussehen wird und somit vonseiten von
Parlamenten und der Zivilgesellschaft kein Einfluss auf die
Verhandlungen genommen werden kann. Den Parlamenten bleibt am Ende
nur eine Ja-Nein-Abstimmung.
In dem Abkommen sollen unter anderem die jetzt schon sehr niedrigen
Zölle zwischen der EU und den USA weiter gesenkt werden. Auch
sollen die Standards auf beiden Seiten des Atlantiks angepasst
werden. Dadurch entstünde eine Freihandelszone, die etwa 50% der
weltweiten Wirtschaftsleistung umfassen würde. Dabei sollen nach
Angaben der Kommission Schutzmechanismen wie Regelungen zu
Umwelt-oder Verbraucherschutz nicht verwässert werden. Laut dem
Münchener ifo-Institut wird der Handel zwischen der EU und den USA
um 79% steigen. Davon würden insbesondere mittelständische
exportorientierte Unternehmen profitieren, da der Zugang zum
amerikanischen Markt leichter wäre. Die Preise würden sinken, da
Importe billiger würden und die Unternehmen durch einen stärkeren
Wettbewerb zu Preissenkungen gezwungen sein würden. Das
ifo-Institut hat in zwei unterschiedlichen Studien zwei
unterschiedliche Angaben zu Arbeitsplätzen gemacht. Es werden
entweder 25.000 oder 181.000 sein (Beschäftigungsstand 2014: 42,7
Millionen). Da die höhere Schätzung nicht berücksichtigt, dass
Arbeitsplätze von relativ unproduktiven zu produktiven Unternehmen
„wandern“, sind die Zahlen vermutlich überhöht. Und die Wirtschaft
könnte in Deutschland um etwa 4,7% in 10 bis 15 Jahren ansteigen
(jährlicher Anstieg um 0,4% gegenüber 1,6% 2014), in den USA sogar
um etwa 13,7%. Dabei geht die Studie davon aus, dass nicht nur die
Zölle wegfallen, sondern dass auch sogenannte nicht-tarifäre
Handelshindernisse, das heißt unterschiedliche gesetzliche
Standards für Produkte, beseitigt werden. Wenn nur Zölle wegfallen,
hat das laut dem ifo-Institut kaum Auswirkungen.
Das Londoner Centre for Economic Policy Research (CEPR) geht
dagegen von einem einmaligem Wachstum um 0,48% bis 2027 für die EU
aus. Dies würde einem jährlichem zusätzlichem Wachstum von etwa
0,05% bedeuten (0,1% in der EU 2013). Diese Schätzung ist dabei die
optimistische, die vorsichtige geht von knapp der Hälfte aus. Zwar
würde das optimistische Szenario der Hälfte des Wachstums der
Wirtschaft in der EU entsprechen, dabei muss jedoch betrachtet
werden, dass als Resultat der Eurokrise die europäische Wirtschaft
derzeitig kaum wächst. Insgesamt ist der Nutzen von TTIP nach
Angaben von CEPR kaum messbar. Über Arbeitsplätze macht CEPR keine
Angaben.
Von dem GDAE (Global Development And Environment Institute) an der
Tufts University wird dagegen erwartet, dass die Wirtschaft in
Deutschland um 0,29% schrumpft und 129.000 Arbeitsplätze verloren
gehen.
Alle Prognosen sind Modellrechnungen, die erheblich von der
Wirklichkeit abweichen können. Unterschiede kommen dabei durch
unterschiedliche Modellannahmen zustande. Welche zutreffend sein
wird, ist im Voraus kaum absehbar. Im schlimmsten von den Prognosen
betrachteten Fall wird die Wirtschaft also leicht schrumpfen,
während auch im besten Fall kein neues Wirtschaftswunder zu
erwarten ist.
Kritiker befürchten, dass Standards in den Bereichen Umwelt,
Soziales und Verbraucherschutz auf beiden Seiten des Atlantiks
gefährdet sind. Das Abkommen soll nicht nur Zölle reduzieren, die
es zwischen der EU und den USA kaum gibt, sondern auch die
Vorschriften für Produkte vereinheitlichen. Es gibt Vorschriften,
deren Vereinheitlichung relativ problemlos vonstatten geht. Zum
Beispiel gibt es unterschiedliche Zulassungsverfahren für
Automobile, die aber ein gleiches Maß an Sicherheit gewährleisten.
Hier könnte man das jeweils andere Verfahren anerkennen und somit
für Kosteneinsparungen bei den Automobilkonzernen sorgen. Bei
anderen Produkten ist das weitaus schwieriger. Bei Lebensmitteln
sind in den USA Stoffe erlaubt, die in der EU verboten sind.
Bekannt sind da zum Beispiel das „Chlorhühnchen“, Gentechnik,
geklonte Tiere oder Wachstumshormone. Das liegt daran, dass in der
EU das Vorsorgeprinzip gilt, das besagt, dass vor der Verwendung
bewiesen werden muss, dass die verwendeten Substanzen ungefährlich
sind. In den USA dagegen gilt das Nachsorgeprinzip. Also kann dort
ein Produkt verwendet werden, bevor sichergestellt ist, dass es
ungefährlich ist. Falls die Gefährlichkeit bewiesen wurde, kann ein
Produkt verboten werden. Dadurch fällt es für die US-amerikanische
Landwirtschaft schwer, ihre Produkte nach Europa zu exportieren.
Beispielsweise sind 80% der Zuckerrüben in den USA gentechnisch
verändert, während es in Deutschland keine gentechnisch veränderte
Zuckerrübenpflanze gibt, die angebaut werden darf. Ein Landwirt in
den USA, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, hat demnach
ein Interesse, dass sie nach Deutschland ausgeführt werden können.
Genauso haben die Hersteller von gentechnisch verändertem Saatgut
ein Interesse daran, dass ihr Saatgut in Europa verwendet werden
kann. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass Lobbyverbände ihren
Einfluss auszuüben versuchen, um ihre Interessen durchzusetzen.
Auch in anderen Bereichen gibt es Handelshemmnisse wie bei
Arbeitnehmerrechten, der Kulturförderung (zum Beispiel Förderung
von Filmproduktionen und Buchpreisbindung) oder beim
Verbraucherschutz. Da nur wenige Details aus den Verhandlungen
bekannt sind, ist aber nicht bekannt, welche Regelungen
diesbezüglich im Vertragstext enthalten sein werden.
Ein weiterer Kritikpunkt an TTIP ist das geplante
Investitionsschutzabkommen. Solche Abkommen sollen die Unternehmen
bei Investitionen im Ausland vor ungerechtfertigten Enteignungen
oder vor der Ungleichbehandlung gegenüber inländischen Unternehmen
schützen.
Das erste wurde 1959 zwischen Deutschland und Pakistan
abgeschlossen. Deutschland hat bis heute 140 derartige Abkommen
geschlossen. Vor allem bei Ländern mit einem Justizwesen, das nicht
immer fair und unabhängig urteilt, werden sie verwendet. Falls ein
ausländischer Investor sich ungerecht behandelt fühlt, kann er vor
einem internationalem Schiedsgericht gegen den Staat auf
Schadenersatz klagen. Das Instrument wird heute nicht nur bei
Enteignungen genutzt, sondern auch bei Gesetzesänderungen, die die
gewinne eines Unternehmens einschränken. Zum Beispiel gibt es
derzeit eine Anklage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall
gegen Deutschland aufgrund des Atomausstiegs und der damit
verbundenen Schließung einiger Atomkraftwerke. Vattenfall hat vor
einigen Jahren schon einmal Deutschland verklagt. Damals ging es um
ein Kohlekraftwerk in Hamburg, das mit Elbwasser gekühlt werden
sollte. Wegen der ökologischen Folgen sollten harte Umweltauflagen
gelten. Vattenfall klagte dagegen, was in einem Vergleich endete.
Auf Schadenersatz wurde verzichtet, während die
Umweltschutzauflagen gelockert wurden.
Besonders umstritten ist ein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen
Ecuador und dem us-amerikanischem Ölkonzern Oxy. Oxy hat Lizenzen
von der ecuadorianischen Regierung erworben, die es vertragswidrig
weiterverkauft hat. Das nahm Ecuador zum Anlass, den Vertrag zu
kündigen, wobei auch Klagen der Ureinwohner über
Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen eine Rolle
gespielt haben. Der Staat wurde zu einer Rekordzahlung von 1,8
Milliarden Dollar verurteilt, da es gegen die „faire und gleiche
Behandlung“ ausländischer Unternehmen verstoßen habe.
Verhandelt werden die Klagen vor dem internationalen Zentrum zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ISCID) im Gebäude der
Weltbank in Washington D.C. Die Richter sind im Gegensatz zu den
Richtern in einem demokratischen Staat nicht ständig Richter,
sondern sind für den speziellen Fall berufene Rechtsexperten, die
in vorigen Verfahren auch eine der Konfliktparteien vertreten haben
können, womit Interessenkonflikte möglich sind. Die Verfahren
finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und es gibt keine
Berufungsmöglichkeit. Damit sind Standards, die bei normalen
Gerichtsverfahren gelten, außer Kraft gesetzt, weshalb die
Berechtigung der Schiedsgerichte angezweifelt werden kann. Für TTIP
wird allerdings eine Reform des Schiedsgerichtsverfahrens
diskutiert, die es unter Anderem ermöglicht, Berufung einzulegen.
Da in Rechtsstaaten wie den europäischen Staaten oder den USA eine
gleiche Behandlung aller Kläger die Regel ist, sind
Investitionsschutzabkommen in einem Rechtsstaat eigentlich nicht
notwendig, besonders da einheimische Unternehmen auf die nationalen
Gerichte angewiesen sind und somit weniger Klagemöglichkeiten zur
Verfügung haben.
Es gibt bereits aktive Freihandelsabkommen, die es ermöglichen,
mögliche Folgen von TTIP zu erkennen:
Eines ist das 1994 abgeschlossene Abkommen NAFTA (North American
Free Trade Assocation) zwischen Kanada, den USA und Mexiko. Die
versprochenen Vorteile waren dieselben wie bei TTIP: Das
Wirtschaftswachstum sollte angekurbelt werden und neue
Arbeitsplätze sollten entstehen. Bei NAFTA gab es Verlierer und
Gewinner. Zu den Verlierern zählten mexikanische Kleinbauern, die
mit großen US-amerikanischen Produzenten, die hohe
Agrarsubventionen erhalten, nicht konkurrieren konnten. Die Löhne
im Agrarsektor fielen um 60%. Mexiko musste zunehmend Lebensmittel
importieren und wurde von schwankenden Weltmarktpreisen abhängig.
An der Grenze zu den USA entstanden zwar Marquiladoras, die von den
USA importierte Rohstoffe verarbeiteten und wieder in die USA
exportieren. Doch zum einen sind die Arbeitsbedingungen relativ
schlecht und zum anderen konnte der Verlust von Arbeitsplätzen in
der Landwirtschaft nicht aufgefangen werden. Auch wurden viele der
so errungenen Arbeitsplätze inzwischen wieder abgebaut und in noch
billigere Länder verlegt. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs zwar, doch
das Wachstum verlangsamte sich deutlich im Vergleich zur Zeit vor
NAFTA und nur ein Zehntel der Bevölkerung profitierte davon. Für
Mexiko haben sich die Versprechen also nicht bewahrheitet, wofür
aber auch andere Faktoren wie Korruption und Drogenkriminalität
verantwortlich sein können. Für Kanada und die USA sieht die Lage
komplizierter aus. Auch dort wurden zumindest nicht so viele neue
Jobs geschaffen wie vorhergesagt wurde. Teilweise wird von einem
Verlust von Arbeitsplätzen ausgegangen, der aber nicht die Höhe der
Befürchtungen der Kritiker erreichte. NAFTA hatte also nur wenig
Auswirkungen auf die Wirtschaft der USA und Kanada. Auch ein
Investitionsschutzabkommen ist Teil von NAFTA. Infolge dieses
Abkommens musste Kanada ein Verbot des als giftig eingeschätzten
Zusatzstoffes MMT nach einer Klage des Chemiekonzerns Ethyl im Jahr
1998 aufheben und wegen „entgangener Gewinne“ Schadensersatz
bezahlen. Zu den Gewinnern zählten die Unternehmen, die durch den
erweiterten Binnenmarkt ihre Gewinne steigern konnten und die auch
vom Investitionsschutz profitierten.
Ein weiterer Kritikpunkt sind mögliche negative Auswirkungen auf
Nicht-TTIP-Länder. Durch den Wegfall von Zöllen werden die Produkte
aus TTIP-Staaten in anderen TTIP-Staaten billiger als
Konkurrenzprodukte aus anderen Regionen. Die Handelsströme werden
zugunsten der TTIP-Länder umgeleitet und deswegen schrumpft die
Wirtschaft woanders. Während der TTIP-Raum aus Europa und den USA,
zwei sehr reichen Regionen besteht, besteht der Rest zum größten
Teil aus Schwellen-und Entwicklungsländern, ist also relativ arm.
Also werden einige reiche Regionen noch reicher und viele arme
Regionen werden noch ärmer. Aus Sicht von Befürwortern wird dies
ausgeglichen, da der zunehmende Wohlstand im TTIP-Raum auf andere
Teile der Welt übergreifen werde, was Spillover-Effekt genannt
wird. Allerdings gibt es, wie auch von Befürwortern eingeräumt,
kaum Belege für einen Spillover-Effekt und es müssten einige
zusätzliche Voraussetzungen gegeben sein, die nicht in der
alleinigen Hand der Vertragsstaaten liegen und derzeitig schwierig
umzusetzen sind, wie Zollsenkungen zwischen den Vertragsstaaten und
Drittstaaten und eine Reform der Welthandelsorganisation WTO.
Zum Schluss kommt noch einmal meine Meinung. Ich halte TTIP für
unnötig, da es, wenn überhaupt, nur kleine wirtschaftliche Effekte
haben wird. Die Schiedsgerichtsbarkeit halte ich für gefährlich, da
demokratisch beschlossene Gesetze durch eine Klage eines Konzerns
vor nicht demokratisch legitimierten Gerichten aufgehoben werden
können und aufgrund der Androhung von Schadensersatzklagen
sinnvolle Regulierungen verhindert werden können. Somit werden zum
Beispiel die Verbraucher oder die Umwelt weniger stark geschützt
gegenüber den Interessen der Konzerne. Und durch die Umleitung der
Handelsströme wird die globale Schere zwischen Arm und Reich noch
größer, was nicht im Interesse einer gerechteren Welt ist.
Nachgedacht über...
...TTIP – Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU
von Michael Gisbrecht



