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Nachgedacht über...

...TTIP – Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU

von Michael Gisbrecht

Schon seit einiger Zeit wird von der EU-Kommission und der US-amerikanischen Regierung im Geheimen ein Freihandelsabkommen verhandelt. Durch die Angleichung verschiedener Standards und den Abbau von Zöllen sollen nach Befürwortern des Abkommens Arbeitsplätze entstehen und durch Wirtschaftswachstum soll das Einkommen steigen. Kritiker befürchten dagegen eine Aufweichung von Umwelt, - Sozial – und Verbraucherschutzstandards. Unser Jugendreporter hat Vor- und Nachteile gegenübergestellt.

Es gibt schon seit längerem Pläne für eine transatlantische Freihandelszone. Seit 2009 wird das Freihandelsabkommen CETA (=Comprehensive and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada verhandelt. Auch dieses Abkommen soll Hindernisse für den Handel durch Abbau von Zöllen und Vereinheitlichung von technischen Vorschriften und Normen. Beispiele dafür sind verschiedene europäische Normen für Automobile, die von Kanada anerkannt werden. Dadurch können von europäische Herstellern produzierte Autos leichter nach Kanada ausgeführt werden. Auch weitere Erleichterungen des Zugangs von europäischen Firmen zu dem kanadischen Markt (und umgekehrt) sollen eingeführt werden. Das Abkommen ist mittlerweile fertig verhandelt und muss vom europäischem Parlament und den Parlamenten der EU-Staaten ratifiziert werden. CETA gilt als Probelauf für das Freihandelsabkommen TTIP (=Transatlantic Trading and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA. Wenn CETA also beschlossen wird, müsste auch TTIP durchgehen.

Im Juni 2013 begannen die Verhandlungen um TTIP zwischen der EU und der USA. Film- und Musikprodukte wurden dabei auf Druck Frankreichs erst einmal ausgeklammert. Die Verhandlungen sollen nach Plänen der auf Seiten der EU verhandelnden EU-Kommission 2015 abgeschlossen sein. Die Verhandlungen finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Kommission veröffentlicht nach Ende einer Verhandlungsrunde einen Bericht über die erzielten Einigungen. Die geheimen Verhandlungen werden kritisiert, da dadurch kaum jemand weiß, wie das Abkommen genau aussehen wird und somit vonseiten von Parlamenten und der Zivilgesellschaft kein Einfluss auf die Verhandlungen genommen werden kann. Den Parlamenten bleibt am Ende nur eine Ja-Nein-Abstimmung.

In dem Abkommen sollen unter anderem die jetzt schon sehr niedrigen Zölle zwischen der EU und den USA weiter gesenkt werden. Auch sollen die Standards auf beiden Seiten des Atlantiks angepasst werden. Dadurch entstünde eine Freihandelszone, die etwa 50% der weltweiten Wirtschaftsleistung umfassen würde. Dabei sollen nach Angaben der Kommission Schutzmechanismen wie Regelungen zu Umwelt-oder Verbraucherschutz nicht verwässert werden. Laut dem Münchener ifo-Institut wird der Handel zwischen der EU und den USA um 79% steigen. Davon würden insbesondere mittelständische exportorientierte Unternehmen profitieren, da der Zugang zum amerikanischen Markt leichter wäre. Die Preise würden sinken, da Importe billiger würden und die Unternehmen durch einen stärkeren Wettbewerb zu Preissenkungen gezwungen sein würden. Das ifo-Institut hat in zwei unterschiedlichen Studien zwei unterschiedliche Angaben zu Arbeitsplätzen gemacht. Es werden entweder 25.000 oder 181.000 sein (Beschäftigungsstand 2014: 42,7 Millionen). Da die höhere Schätzung nicht berücksichtigt, dass Arbeitsplätze von relativ unproduktiven zu produktiven Unternehmen „wandern“, sind die Zahlen vermutlich überhöht. Und die Wirtschaft könnte in Deutschland um etwa 4,7% in 10 bis 15 Jahren ansteigen (jährlicher Anstieg um 0,4% gegenüber 1,6% 2014), in den USA sogar um etwa 13,7%. Dabei geht die Studie davon aus, dass nicht nur die Zölle wegfallen, sondern dass auch sogenannte nicht-tarifäre Handelshindernisse, das heißt unterschiedliche gesetzliche Standards für Produkte, beseitigt werden. Wenn nur Zölle wegfallen, hat das laut dem ifo-Institut kaum Auswirkungen.

Das Londoner Centre for Economic Policy Research (CEPR) geht dagegen von einem einmaligem Wachstum um 0,48% bis 2027 für die EU aus. Dies würde einem jährlichem zusätzlichem Wachstum von etwa 0,05% bedeuten (0,1% in der EU 2013). Diese Schätzung ist dabei die optimistische, die vorsichtige geht von knapp der Hälfte aus. Zwar würde das optimistische Szenario der Hälfte des Wachstums der Wirtschaft in der EU entsprechen, dabei muss jedoch betrachtet werden, dass als Resultat der Eurokrise die europäische Wirtschaft derzeitig kaum wächst. Insgesamt ist der Nutzen von TTIP nach Angaben von CEPR kaum messbar. Über Arbeitsplätze macht CEPR keine Angaben.

Von dem GDAE (Global Development And Environment Institute) an der Tufts University wird dagegen erwartet, dass die Wirtschaft in Deutschland um 0,29% schrumpft und 129.000 Arbeitsplätze verloren gehen.

Alle Prognosen sind Modellrechnungen, die erheblich von der Wirklichkeit abweichen können. Unterschiede kommen dabei durch unterschiedliche Modellannahmen zustande. Welche zutreffend sein wird, ist im Voraus kaum absehbar. Im schlimmsten von den Prognosen betrachteten Fall wird die Wirtschaft also leicht schrumpfen, während auch im besten Fall kein neues Wirtschaftswunder zu erwarten ist.

Kritiker befürchten, dass Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Verbraucherschutz auf beiden Seiten des Atlantiks gefährdet sind. Das Abkommen soll nicht nur Zölle reduzieren, die es zwischen der EU und den USA kaum gibt, sondern auch die Vorschriften für Produkte vereinheitlichen. Es gibt Vorschriften, deren Vereinheitlichung relativ problemlos vonstatten geht. Zum Beispiel gibt es unterschiedliche Zulassungsverfahren für Automobile, die aber ein gleiches Maß an Sicherheit gewährleisten. Hier könnte man das jeweils andere Verfahren anerkennen und somit für Kosteneinsparungen bei den Automobilkonzernen sorgen. Bei anderen Produkten ist das weitaus schwieriger. Bei Lebensmitteln sind in den USA Stoffe erlaubt, die in der EU verboten sind. Bekannt sind da zum Beispiel das „Chlorhühnchen“, Gentechnik, geklonte Tiere oder Wachstumshormone. Das liegt daran, dass in der EU das Vorsorgeprinzip gilt, das besagt, dass vor der Verwendung bewiesen werden muss, dass die verwendeten Substanzen ungefährlich sind. In den USA dagegen gilt das Nachsorgeprinzip. Also kann dort ein Produkt verwendet werden, bevor sichergestellt ist, dass es ungefährlich ist. Falls die Gefährlichkeit bewiesen wurde, kann ein Produkt verboten werden. Dadurch fällt es für die US-amerikanische Landwirtschaft schwer, ihre Produkte nach Europa zu exportieren. Beispielsweise sind 80% der Zuckerrüben in den USA gentechnisch verändert, während es in Deutschland keine gentechnisch veränderte Zuckerrübenpflanze gibt, die angebaut werden darf. Ein Landwirt in den USA, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, hat demnach ein Interesse, dass sie nach Deutschland ausgeführt werden können. Genauso haben die Hersteller von gentechnisch verändertem Saatgut ein Interesse daran, dass ihr Saatgut in Europa verwendet werden kann. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass Lobbyverbände ihren Einfluss auszuüben versuchen, um ihre Interessen durchzusetzen. Auch in anderen Bereichen gibt es Handelshemmnisse wie bei Arbeitnehmerrechten, der Kulturförderung (zum Beispiel Förderung von Filmproduktionen und Buchpreisbindung) oder beim Verbraucherschutz. Da nur wenige Details aus den Verhandlungen bekannt sind, ist aber nicht bekannt, welche Regelungen diesbezüglich im Vertragstext enthalten sein werden.

Ein weiterer Kritikpunkt an TTIP ist das geplante Investitionsschutzabkommen. Solche Abkommen sollen die Unternehmen bei Investitionen im Ausland vor ungerechtfertigten Enteignungen oder vor der Ungleichbehandlung gegenüber inländischen Unternehmen schützen.
Das erste wurde 1959 zwischen Deutschland und Pakistan abgeschlossen. Deutschland hat bis heute 140 derartige Abkommen geschlossen. Vor allem bei Ländern mit einem Justizwesen, das nicht immer fair und unabhängig urteilt, werden sie verwendet. Falls ein ausländischer Investor sich ungerecht behandelt fühlt, kann er vor einem internationalem Schiedsgericht gegen den Staat auf Schadenersatz klagen. Das Instrument wird heute nicht nur bei Enteignungen genutzt, sondern auch bei Gesetzesänderungen, die die gewinne eines Unternehmens einschränken. Zum Beispiel gibt es derzeit eine Anklage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland aufgrund des Atomausstiegs und der damit verbundenen Schließung einiger Atomkraftwerke. Vattenfall hat vor einigen Jahren schon einmal Deutschland verklagt. Damals ging es um ein Kohlekraftwerk in Hamburg, das mit Elbwasser gekühlt werden sollte. Wegen der ökologischen Folgen sollten harte Umweltauflagen gelten. Vattenfall klagte dagegen, was in einem Vergleich endete. Auf Schadenersatz wurde verzichtet, während die Umweltschutzauflagen gelockert wurden.

Besonders umstritten ist ein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen Ecuador und dem us-amerikanischem Ölkonzern Oxy. Oxy hat Lizenzen von der ecuadorianischen Regierung erworben, die es vertragswidrig weiterverkauft hat. Das nahm Ecuador zum Anlass, den Vertrag zu kündigen, wobei auch Klagen der Ureinwohner über Umweltverschmutzung und Menschenrechtsverletzungen eine Rolle gespielt haben. Der Staat wurde zu einer Rekordzahlung von 1,8 Milliarden Dollar verurteilt, da es gegen die „faire und gleiche Behandlung“ ausländischer Unternehmen verstoßen habe.
Verhandelt werden die Klagen vor dem internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ISCID) im Gebäude der Weltbank in Washington D.C. Die Richter sind im Gegensatz zu den Richtern in einem demokratischen Staat nicht ständig Richter, sondern sind für den speziellen Fall berufene Rechtsexperten, die in vorigen Verfahren auch eine der Konfliktparteien vertreten haben können, womit Interessenkonflikte möglich sind. Die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Damit sind Standards, die bei normalen Gerichtsverfahren gelten, außer Kraft gesetzt, weshalb die Berechtigung der Schiedsgerichte angezweifelt werden kann. Für TTIP wird allerdings eine Reform des Schiedsgerichtsverfahrens diskutiert, die es unter Anderem ermöglicht, Berufung einzulegen. Da in Rechtsstaaten wie den europäischen Staaten oder den USA eine gleiche Behandlung aller Kläger die Regel ist, sind Investitionsschutzabkommen in einem Rechtsstaat eigentlich nicht notwendig, besonders da einheimische Unternehmen auf die nationalen Gerichte angewiesen sind und somit weniger Klagemöglichkeiten zur Verfügung haben.

Es gibt bereits aktive Freihandelsabkommen, die es ermöglichen, mögliche Folgen von TTIP zu erkennen:
Eines ist das 1994 abgeschlossene Abkommen NAFTA (North American Free Trade Assocation) zwischen Kanada, den USA und Mexiko. Die versprochenen Vorteile waren dieselben wie bei TTIP: Das Wirtschaftswachstum sollte angekurbelt werden und neue Arbeitsplätze sollten entstehen. Bei NAFTA gab es Verlierer und Gewinner. Zu den Verlierern zählten mexikanische Kleinbauern, die mit großen US-amerikanischen Produzenten, die hohe Agrarsubventionen erhalten, nicht konkurrieren konnten. Die Löhne im Agrarsektor fielen um 60%. Mexiko musste zunehmend Lebensmittel importieren und wurde von schwankenden Weltmarktpreisen abhängig. An der Grenze zu den USA entstanden zwar Marquiladoras, die von den USA importierte Rohstoffe verarbeiteten und wieder in die USA exportieren. Doch zum einen sind die Arbeitsbedingungen relativ schlecht und zum anderen konnte der Verlust von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft nicht aufgefangen werden. Auch wurden viele der so errungenen Arbeitsplätze inzwischen wieder abgebaut und in noch billigere Länder verlegt. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs zwar, doch das Wachstum verlangsamte sich deutlich im Vergleich zur Zeit vor NAFTA und nur ein Zehntel der Bevölkerung profitierte davon. Für Mexiko haben sich die Versprechen also nicht bewahrheitet, wofür aber auch andere Faktoren wie Korruption und Drogenkriminalität verantwortlich sein können. Für Kanada und die USA sieht die Lage komplizierter aus. Auch dort wurden zumindest nicht so viele neue Jobs geschaffen wie vorhergesagt wurde. Teilweise wird von einem Verlust von Arbeitsplätzen ausgegangen, der aber nicht die Höhe der Befürchtungen der Kritiker erreichte. NAFTA hatte also nur wenig Auswirkungen auf die Wirtschaft der USA und Kanada. Auch ein Investitionsschutzabkommen ist Teil von NAFTA. Infolge dieses Abkommens musste Kanada ein Verbot des als giftig eingeschätzten Zusatzstoffes MMT nach einer Klage des Chemiekonzerns Ethyl im Jahr 1998 aufheben und wegen „entgangener Gewinne“ Schadensersatz bezahlen. Zu den Gewinnern zählten die Unternehmen, die durch den erweiterten Binnenmarkt ihre Gewinne steigern konnten und die auch vom Investitionsschutz profitierten.

Ein weiterer Kritikpunkt sind mögliche negative Auswirkungen auf Nicht-TTIP-Länder. Durch den Wegfall von Zöllen werden die Produkte aus TTIP-Staaten in anderen TTIP-Staaten billiger als Konkurrenzprodukte aus anderen Regionen. Die Handelsströme werden zugunsten der TTIP-Länder umgeleitet und deswegen schrumpft die Wirtschaft woanders. Während der TTIP-Raum aus Europa und den USA, zwei sehr reichen Regionen besteht, besteht der Rest zum größten Teil aus Schwellen-und Entwicklungsländern, ist also relativ arm. Also werden einige reiche Regionen noch reicher und viele arme Regionen werden noch ärmer. Aus Sicht von Befürwortern wird dies ausgeglichen, da der zunehmende Wohlstand im TTIP-Raum auf andere Teile der Welt übergreifen werde, was Spillover-Effekt genannt wird. Allerdings gibt es, wie auch von Befürwortern eingeräumt, kaum Belege für einen Spillover-Effekt und es müssten einige zusätzliche Voraussetzungen gegeben sein, die nicht in der alleinigen Hand der Vertragsstaaten liegen und derzeitig schwierig umzusetzen sind, wie Zollsenkungen zwischen den Vertragsstaaten und Drittstaaten und eine Reform der Welthandelsorganisation WTO.

Zum Schluss kommt noch einmal meine Meinung. Ich halte TTIP für unnötig, da es, wenn überhaupt, nur kleine wirtschaftliche Effekte haben wird. Die Schiedsgerichtsbarkeit halte ich für gefährlich, da demokratisch beschlossene Gesetze durch eine Klage eines Konzerns vor nicht demokratisch legitimierten Gerichten aufgehoben werden können und aufgrund der Androhung von Schadensersatzklagen sinnvolle Regulierungen verhindert werden können. Somit werden zum Beispiel die Verbraucher oder die Umwelt weniger stark geschützt gegenüber den Interessen der Konzerne. Und durch die Umleitung der Handelsströme wird die globale Schere zwischen Arm und Reich noch größer, was nicht im Interesse einer gerechteren Welt ist.

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